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   VG Berlin, 22.06.2016 - 28 K 204.14   

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VG Berlin, 22.06.2016 - 28 K 204.14 (https://dejure.org/2016,19288)
VG Berlin, Entscheidung vom 22.06.2016 - 28 K 204.14 (https://dejure.org/2016,19288)
VG Berlin, Entscheidung vom 22. Juni 2016 - 28 K 204.14 (https://dejure.org/2016,19288)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

    Auszug aus VG Berlin, 22.06.2016 - 28 K 204.14
    Die Begründung für die Anerkennung eines Beurteilungsspielraums ist auf die Bewertung der hier in Rede stehenden besonderen Leistungen, um die es bei der Gewährung der streitigen Bezüge geht (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263 [300]), übertragbar.

    Das Gericht sieht sich mit dieser Erwägung nicht im Widerspruch zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012 (a.a.O., Seiten 308 und 317).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 37.14

    Besuchsaufenthalt; einheitliches Visum; eingeschränkte gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus VG Berlin, 22.06.2016 - 28 K 204.14
    Dann aber kommt es darauf an, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Rechtsbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. September 2015 - BVerwG 1 C 37.14 -, NVwZ 2016, 161 [163 Rn. 21]).
  • VG Berlin, 26.01.2017 - 36 K 443.15

    Herausragende Leistungen von Berliner Beamten

    Die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat mit dieser Argumentation in ihrem Urteil vom 22. Juni 2016 (VG 28 K 204.14 - juris, dort Rn. 38) in einem Fall zur Berliner Professorenbesoldung entschieden, dass dem Dienstherrn kein Entschließungsermessen im Bereich der leistungsbezogenen Besoldung zusteht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2022 - 1 L 97/21

    Gewährung besonderer Leistungsbezüge an Hochschulprofessor - Zulage

    Der Hochschule ist für die Bewertung des unbestimmten Rechtsbegriffs der besonderen, erheblich über dem Durchschnitt liegenden Leistungen sowie der diesen Begriff näher erläuternden und konkretisierenden Leistungsdefinitionen (etwa "deutlich über die Erfüllung der Dienstpflichten hinausgehende Leistungen", "das Profil des Faches/Fachbereichs als Forschungs- und/oder Lehrinstitution nachhaltig prägende Leistungen") ein weiter Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2020 - 2 C 22.18 -, juris Rn. 28, 31 zur leistungsbezogenen Besoldung gemäß §§ 3 ff. BLBV; BayVGH, Beschluss vom 26. März 2020 - 3 ZB 18.713 -, juris Rn. 15; VG Freiburg, Urteil vom 16. Juli 2014 - 1 K 1273/13 -, juris Rn. 70; VG C-Stadt, Urteil vom 22. Juni 2016 - 28 K 204.14 -, juris Rn. 25; Jaburek, ZBR 2018, 405 [411]; Geis, in: Fürst, GKÖD, Band III, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, § 33 BBesG Rn. 12; Clemens u.a., Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Band I, § 33 BBesG Rn. 14).
  • VGH Bayern, 26.03.2020 - 3 ZB 18.713

    Gewährung von besonderen Leistungsbezügen

    Denn die Entscheidung des Dienstherrn darüber, ob und in welchem Grade ein Universitätsprofessor im Rahmen seiner hauptamtlichen Tätigkeit besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung erbracht hat, ist - vergleichbar mit der Bewertung der fachlichen Leistung im Rahmen einer dienstlichen Beurteilung - ein dem Dienstherrn von der Rechtsordnung vorbehaltener Akt wertender Erkenntnis (VG Freiburg, U.v. 16.7.2014 - 1 K 1273/13 - juris Rn. 70; VG Berlin, U.v. 22.6.2016 - 28 K 204.14 - juris Rn. 25; vgl. zum Beurteilungsspielraum auf der Tatbestandsseite bei der Festsetzung von Leistungsstufen, Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Aufl., § 13 Rn. 38 ff.; Kathke ZBR 2006, 357).
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